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EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Wer weiterhin nach Österreich versenden mag, dem empfehle ich als Bevollmächtigten die Deutsche Handelskammer in Österreich und als Lizenspartner die Firma Bonus in Kufstein.

Mit meiner geringen Menge bezahle ich bei Bonus den Mindestbetrag von 69€ jährlich. Alles was unter diesem Betrag liegt, wird auf diesen "aufgerundet". Also wenn man zb. 10 kg Pappe lizenziert und dies mit 0,204€ multipliziert, kommt man auf 2,04€. Liegt deutlich unter den 69€. Somit werden 69€ berechnet. Ja, eine krasser Schritt. Aber bei allen anderen Lizenspartnern bezahlt man bei Kleinstmengen mindestens 150€.

Für die Bevollmächtigung berechnet die deutsche Handelskammer in Österreich einmalig für die Registrierung 150€ und eine jährliche Gebühr von 90€.
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Re: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Michaela hat geschrieben: 17 Jan 2026, 13:47 Für die Bevollmächtigung berechnet die deutsche Handelskammer in Österreich einmalig für die Registrierung 150€ und eine jährliche Gebühr von 90€.
Danke für den Hinweis, Michaela.
Ich bin auch bei Bonus und habe den Bevollmächtigten bei AuthoriseMe GmbH. Bei AuthoriseMe GmbH habe ich dieses Jahr eine Gebühr von 299 € netto (326,06 € brutto) bezahlt. Ich hab mich schon geärgert, da wir auch nur geringe Mengen nach Österreich haben. Ich zahle für Österreich mehr für die Verpackungsverordnung als für Deutschland (und das bei viel mehr Menge für Deutschland als für Österreich). Für nächstes Jahr gucke ich mir die deutsche Handelskammer in Österreich an. Selbst mit Neuregistrierung wäre ich dann günstiger.
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Re: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Genau aus diesem Grund bin ich im Dezember von AuthoriseMe zur deutschen Handelskammer in Österreich gewechselt.
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Re: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Bei der Firma Bonus ist es wichtig sich nicht als Pauschalmelder anzumelden sondern als Jahresmelder. Nur dann gelten die 69€.
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Re: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
https://www.it-recht-kanzlei.de/verpack ... nland.html

Ab dem 12.08.2026 gilt eine neue EU-Regelung zum Verpackungsrecht.

Neu: Verantwortlich für die Verpackung ist meist der Hersteller der Verpackung, nicht mehr automatisch der Händler.

Befreiung gilt, wenn:

Verpackungen in Deutschland eingekauft werden und
der Versand ausschließlich innerhalb Deutschlands erfolgt.

In diesem Fall sind keine LUCID-Registrierung und keine Verpackungslizenz mehr erforderlich.


Pflichten bestehen weiterhin, wenn:

Verpackungen aus dem Ausland bezogen werden oder in Deutschland bezogen werden, aber
der Versand ins Ausland erfolgt.
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