laut Info Händlerbund sollen Händler ab 27. September 2026 ihren Kunden nicht nur irgendwo im Kleingedruckten erklären, welche Rechte sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haben. Stattdessen wird es ein einheitliches EU-Label geben – vergleichbar mit den bekannten Energielabels für Haushaltsgeräte.
Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, wie lange die gesetzliche Gewährleistung mindestens gilt, welche Rechte sie im Fall von Mängeln haben und wie sie diese durchsetzen können.
Fest steht: Händler müssen wie bei anderen Labels nichts Eigenes basteln.
Sie müssen exakt die von der EU vorgegebenen Vorlagen einbinden, in der richtigen Sprache und am richtigen Ort.
Der Hinweis auf das Label muss den Verbraucher vor Vertragsabschluss erreichen, also am Point of Sale.
Das oder die Labels dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt sein, sondern müssen „in hervorgehobener Weise“ präsentiert werden.
Besten Dank, Marcus