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Re: Stellenausschreibungen
Wir können die Satzung so gestalten, dass der 1. Vorstand nicht von nur einer Person übernommen werden muss. Stattdessen könnte er von 2 oder 3 gleichberechtigten Personen gemeinsam ausgeübt werden.
Eine Doppel- oder Dreierspitze ist also problemlos möglich.
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